Verbandsordnung
Zentrale Aufgabe der Verbandsordnung als Konkretisierung der Satzung ist es, verbindlich zu klären, wer zum Verband gehört (vgl. Teil I "Mitglieder des Deutschen Caritasverbandes e.V.") und wie die Mitgliedschaft begründet und beendet werden kann (vgl. Teil V "Verfahrensordnungen"). Die satzungsgemäßen Aufgaben des Deutschen Caritasverbandes e.V. und seiner Mitglieder und die Teilhabe der Mitglieder an der Wahrnehmung der Aufgaben werden erstmals in Teil II beschrieben. Weiterhin macht die Verbandsordnung ebenfalls im neuen Teil III "Netzwerk "Caritas in Deutschland auf Bundesebene"" bislang informelle Konferenzen/Formate sichtbar und betont im neuen Teil IV "Stärkung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements und der jungen Generation" die besondere Bedeutung des Engagements. Teil IV "Assoziierung - Leitlinie zum Anschluss sozialer Gruppen und sonstiger Zusammenschlüsse als assoziierte Organisationen in der verbandlichen Caritas" blieb größtenteils unverändert und ist an das Ende der Verbandsordnung gerückt.
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Verbandsordnung des Deutschen Caritasverbandes e.V