Sozialpädagogische Familienhilfe
Kompetente Unterstützung und Hilfe im täglichen Familienleben
Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe?
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein freies Angebot für Familien, die sich vorübergehend oder dauerhaft in besonderen Situationen befinden. Das können Familien mit einem oder zwei Elternteilen sein, die Unterstützung in verschiedenen Anforderungen des alltäglichen Lebens benötigen. Der Bedarf kann zum Beispiel bestehen bei:
- sehr jungen Eltern, die durch Schule oder Ausbildung mehrfach belastet sind,
- Eltern, die in Trennung leben oder akut davon bedroht sind,
- Familien, die durch dauerhafte Erkrankung oder Verlust eines Elternteiles akut belastet sind,
- Familien, die durch ein Familienmitglied mit psychischer Erkrankung oder Behinderung stark beansprucht werden,
- Familien, die auf Grund langer Erwerbslosigkeit in Problemsituationen geraten sind,
- "Patchwork-Familien“, die durch die besonderen Umstände oder durch die Familienstruktur Probleme haben,
- Familien, die durch andere Einflüsse vorübergehend oder dauerhaft in Krisensituationen geraten sind.
Wie und wo arbeitet die Familienhilfe?
In unterschiedlichen Schwerpunkten ausgebildete Sozialarbeiter oder Erzieher kommen - dem jeweiligen Bedarf entsprechend - in die Familien und verschaffen sich vor Ort zunächst einen Eindruck von der Situation und dem konkreten Bedarf. Anschließend wird ein Hilfs- und Maßnahmenplan erarbeitet und die weitere Vorgehensweise festgelegt.
Je nach Bedarf finden in regelmäßigen Abständen Besuche in der Familie oder in anderen Bereichen des sozialen Umfeldes statt. Während dieser Besuche werden intensiv Themen besprochen, Hilfestellungen geboten oder auch gemeinsame Aufgaben erfüllt, die ganz unterschiedlich sind.
Die Unterstützung reicht vom gemeinsamen Einkauf oder Behördengang bis zum Vorbereiten und Begleiten eines Bewerbungsgespräches. Beziehungs- und Erziehungsprobleme werden ergründet und zielorientierte Lösungsansätze gefunden. Gemeinsame Problembewältigung und Trauerbegleitung gehören genau so zum Angebot, wie gemeinsam Hoffnung zu schöpfen, sich zu freuen und sich richtig entspannen zu können.
Wir sind Teil der Caritas Sozial Beratung und vermitteln bei Bedarf gerne weiter zu anderen Fachdiensten.
Wer hat Anspruch auf die Familienhilfe?
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Leistung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Anspruch haben alleinerziehende, getrennt lebende oder verwitwete Eltern und Familien, die durch außergewöhnliche Belastungen in Problemsituationen geraten sind.
Der Kontakt wird in der Regel über das Jugend- oder Gesundheitsamt hergestellt, kann aber auch durch Schulen oder Kindergärten erfolgen.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist in jedem Fall ein gültiger Hilfeplan nach § 36 KJHG, den die Behörden erteilen.
Welche Angebote gibt es sonst noch?
Die Familienhilfe ist Bestandteil eines engmaschigen Netzwerkes für verschiedenste soziale Angebote im Caritasverband Borken und darüber hinaus. Direkte Schnittstellen gibt es zur:
- Psychologischen Beratungsstelle,
- Schwangerschaftsberatung,
- Frühförderung,
- Fachdienst für Integration und Migration,
- Suchtberatung,
- Allgemeinen Sozialberatung.