Satzung des Deutschen Caritasverbandes e. V.
Die Satzung des Deutschen Caritasverbandes e. V. wurde nach einem Reformprozess am 16. Oktober 2003 von der Vertreterversammlung beschlossen. Die Satzung wurde von der 18. Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes e.V. am 16. Oktober 2018 beschlossen, durch die Deutsche Bischofskonferenz am 25. März 2019 genehmigt und am 20. Mai 2019 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg i. Br. eingetragen. Die letzte Änderung wurde von der 23. Delegiertenversammlung am 11. Oktober 2023 verabschiedet und im Dezember 2024 eingetragen.
Die Satzung regelt die Ziele und den Aufbau des Verbandes. Ergänzend zur Satzung gibt es detailliertere Regelungen in den Wahl-, Geschäfts- und Kommissionsordnungen, der Verbandsordnung oder in Verfahrensregelungen.
Auf der 25. Delegiertenversammlung am 15. Oktober 2025 wurde die Änderung der Satzung einstimmig beschlossen. Die Fassung ist noch nicht gültig und tritt erst in Kraft, wenn die Genehmigung der Deutschen Bischofskonferenz und der Finanzbehörde bzw. des Amtsgerichts/Vereinsregisters vorliegt.
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