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Pressemitteilung

Wie Caritas-Einrichtungen mit Wünschen nach assistiertem Suizid umgehen

Nicht erst nach der aktuellen Veröffentlichung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum "Assistierten Suizid" macht sich die Caritas für einen verantwortungsvollen und lebenszugewandten Umgang stark.

Erschienen am:

06.03.2026

Herausgeber:
Caritasverband für das Dekanat Borken e.V.
Turmstraße 14
46325 Borken
02861 945 6
02861 945 899
02861 945 6
02861 945 899
02861 945 899
info@caritas-borken.de
www.caritas-borken.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Assistierter_SuizidAuch das Thema "Assistierter Suizid“ darf Raum haben: Petra Baumann im Gespräch mit einem Bewohner des Altenwohnheims St. Josef-Stift in Emsdetten.Foto: Michael Bönte, Caritasverband für die Diözese Münster

Bistum Münster (cpm). Die Auseinandersetzung damit macht an der Türschwelle von Altenpflegeeinrichtungen katholischer Träger nicht Halt: Der "Assistierte Suizid" erhält in der Gesellschaft steigende Aufmerksamkeit und damit auch in den Diensten von Kirche und Caritas. Wenn laut Deutscher Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) die Fallzahlen in Deutschland insgesamt von 977 (2024) auf 1287 (2025) gestiegen sind, ist das auch ein Auftrag an diese Einrichtungen, sich intensiver mit den damit verbundenen Fragen zu beschäftigen. Nicht erst die aktuellen Leitlinien zur Suizidprävention in katholischen Einrichtungen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) macht dabei die Grundlage aller Konzepte und Entscheidungen deutlich: Das "Ja zum Leben" bleibt hier Ausgangspunkt.

"Das bringt ein Spannungsfeld mit sich", sagt Petra Baumann. "Auf der einen Seite gilt es, die Situation Betroffener wahr und ernst zu nehmen - auf der anderen Seite wollen wir aber unsere lebensbejahende Position nicht verlassen." Die Einrichtungsleiterin im Altenwohnheim St. Josef-Stift in Emsdetten hat sich damit intensiv auseinandergesetzt. Bereits vor einem Jahr machte sie sich mit dem Vorstand der Stiftung und weiteren Beteiligten im Haus auf den Weg, ein Konzept zum Umgang mit assistiertem Suizid zu erarbeiten. "Wir wollten eine gemeinsame Haltung aufzeigen, um Sprach- und Handlungssicherheit für unsere Mitarbeitenden zu schaffen."

Denn diese sind im Alltag oft erste Ansprechpartner, wenn Bewohnende Todeswünsche äußern. "Es geht dabei lediglich in Ausnahmefällen um den konkreten Wunsch des assistierten Suizids", sagt Baumann. "Aber in einer Einrichtung mit vielen hochaltrigen Menschen mit zum Teil schweren Krankheitsverläufen steht die Sehnsucht nach einem Lebensende nicht selten im Raum." An dieser Stelle sei schon immer der christliche Anspruch deutlich geworden, dass jedes Leben schützenswert sei.

"Es geht dann darum, mit allen Möglichkeiten von Medizin, Pflege und Seelsorge zu helfen, Alternativen zur Resignation zu finden", sagt Baumann. Das sei mit Blick auf den Wunsch nach einem assistierten Suizid nicht anders. "Unser Team mit Akteuren der unterschiedlichen Professionen spricht regelmäßig über Möglichkeiten von Medikation, Alltags-Unterstützung oder Gesprächsangeboten."

Die Information oder gar die Empfehlung zu einem assistierten Suizid hat dabei keinen Platz, betont Baumann. "Wir wollen und dürfen weder beraten, organisieren, mitwirken oder durchführen." Was nicht heiße, den Wunsch zu ignorieren. "Aus Respekt vor dem Recht auf Selbstbestimmung ist es unsere Pflicht, sich mit Todeswünschen auseinanderzusetzen."

Was zu einem herausfordernden Punkt führt, den Michael Kruse als Vorstand der Stiftung St. Josef beschreibt. "Auf der einen Seite entspricht es unserem Selbstverständnis, den Todeswunsch eines Menschen nicht zu ignorieren, sondern diesem aus unserer christlichen Haltung heraus begegnen zu können." Auf der anderen Seite müsse diese Auseinandersetzung dort enden, wo es um eine konkrete Umsetzung gehe. Heißt: Die Begleitung müsse an einem entscheidenden Punkt enden.

Zeitpunkt, Art und Betreuung des assistierten Suizids liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Mitarbeitenden. "Das geschieht auch zum Schutz aller Beteiligten", sagt Kruse. "Auch Mitarbeitende werden nicht über konkrete Schritte informiert, um sie nicht zusätzlich zu belasten oder gar bei Pflegemaßnamen zu beeinflussen." Alles, was im Zimmer der Bewohnerin oder des Bewohners geschehe, sei dann Privatsache - außerhalb jeder Mitbestimmungsmöglichkeit.

"Man kann erahnen, welchen Herausforderungen Altenpflegeeinrichtungen in diesen Momenten ausgesetzt sind", sagt Dr. Boris Krause. Der Referent für Theologie und Ethik beim Caritasverband für die Diözese Münster begleitet seit einigen Jahren Leitungen und Mitarbeitende bei der Auseinandersetzung mit dem Thema. "Die neuen Handreichungen der DBK helfen bei der Orientierung und Positionierung." Dort wird unter anderem auch der "Umgang mit schwierigen Grenzfällen" thematisiert. "Es geht um die Begleitung von Bewohnenden, deren Entscheidung, mit Hilfe von Suizidassistenz sterben zu wollen, unumstößlich ist", erklärt Krause. Wenn ein Verlassen der Einrichtung für diesen Schritt nicht möglich sei, müsse um gute Lösungen für alle Beteiligten gerungen werden. "Diese Situationen müssen auch im Rahmen einer Ethikberatung begleitet und verantwortungsvoll abgewogen werden."

Die konkrete Umsetzung all dieser Vorgaben bleibt Aufgabe der Verantwortlichen vor Ort, sagt Krause. "Hilfreich dabei ist ein grundsätzliches Klima, in dem der Situation in einem vertrauensvollen Umgang und mit einer lebenszugewandten Begleitung begegnet wird." Auch fordert er von der Politik Konzepte zum Ausbau von palliativen Angeboten und anderen Möglichkeiten der Suizidprävention. Das Fortbildungsangebot des Diözesancaritasverbandes "Todeswünschen begegnen - Begleitung von Menschen am Lebensende in katholischen Organisationen" bietet bereits seit sechs Jahren Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit dem Thema an. Zudem soll die Praxisplattform www.lebenssensibel.de an den Start gehen, die Informationen zum Thema Suizidprävention liefert sowie auf Schulungs- und Beratungsangebote hinweist.

Im Altenwohnheim St. Josef-Stift ist man in dieser Auseinandersetzung schon sehr weit. Ein fünfseitiges Konzept informiert umfangreich zu allen Hintergründen und beschreibt die palliative Begleitung als zentrale Handlungsfähigkeit in der Haltung der Lebensbejahung. Die Handreichung hilft den Mitarbeitenden, richtig zu handeln und zu kommunizieren. Deutlich werden darin aber auch alle Möglichkeiten, den Menschen mit Todeswünschen Lebensqualität und damit auch mehr Lebensmut zu geben. "Denn wir haben schon oft die Erfahrung machen dürfen, wie sehr Schmerzlinderung, seelsorgliche Gespräche oder innovative Angebote der Tagesgestaltung das Gefühl der Menschen am Lebensende positiv beeinflussen können, und dann der Wunsch des Sterbens in den Hintergrund rückt", sagt Baumann.

008-2026         (Text: Michael Bönte)              6. März 2026

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