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Pressemitteilung

Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen: Land NRW darf Verantwortung nicht auf Einrichtungen abwälzen

Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Stationären Altenhilfeeinrichtungen im Bistum Münster fordert verlässliche Finanzierung statt neuer Vorgaben ohne Gegenfinanzierung

Erschienen am:

13.08.2026

Herausgeber:
Caritasverband für das Dekanat Borken e.V.
Turmstraße 14
46325 Borken
02861 945 6
02861 945 899
02861 945 6
02861 945 899
02861 945 899
info@caritas-borken.de
www.caritas-borken.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Ein Rollstuhlfahrer im Gegenlicht schaut durch ein Fenster nach draußen.Hitzeschutz erfordert Investitionen in Verschattung, Sonnenschutz, moderne Lüftungs- und Kühlungstechnik sowie weitere bauliche Maßnahmen zur Klimaanpassung.Foto: Michael Bönte, Caritasverband für die Diözese Münster

Bistum Münster (cpm). Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Stationären Altenhilfeeinrichtungen im Bistum Münster (DiAG) übt deutliche Kritik am Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zum Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen vom 29. Juli 2026. Zwar unterstützen die Träger ausdrücklich das Ziel, pflegebedürftige und besonders vulnerable Menschen während extremer Hitzeperioden bestmöglich zu schützen. Der Erlass lasse jedoch eine entscheidende Frage unbeantwortet: Wer finanziert die dafür notwendigen Maßnahmen?

"Unsere Einrichtungen übernehmen seit Jahren Verantwortung für einen wirksamen Hitzeschutz. Viele Träger haben bereits umfassende Konzepte entwickelt und diese mit großem personellem und organisatorischem Einsatz umgesetzt. Was jedoch fehlt, ist die Verantwortung des Landes für die Finanzierung der Maßnahmen, die nun eingefordert werden", unterstreicht Burkhard Baumann, Sprecher der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft und Geschäftsführer des Caritasverbandes Steinfurt. Gerade in älteren Bestandsgebäuden stießen organisatorische Maßnahmen an ihre Grenzen. Dauerhaft wirksamer Hitzeschutz erfordere Investitionen in Verschattung, Sonnenschutz, moderne Lüftungs- und Kühlungstechnik sowie weitere bauliche Maßnahmen zur Klimaanpassung. "Diese Investitionen lassen sich nach den derzeitigen Refinanzierungsregelungen vielfach nicht darstellen", so Baumann.

Das Land verschärfe die Anforderungen an die Einrichtungen, ohne gleichzeitig die finanziellen Voraussetzungen für deren Umsetzung zu schaffen. "So entsteht der Eindruck, dass sich das Land seiner Mitverantwortung entzieht und die Verantwortung - einschließlich möglicher haftungsrechtlicher Risiken - auf die Träger der Altenhilfe verlagert. Das ist weder fair noch sachgerecht", betont der DiAG-Sprecher.

Die Arbeitsgemeinschaft warnt davor, dass gut gemeinte Vorgaben ihre Wirkung verfehlen, wenn sie nicht mit einer verlässlichen Finanzierung hinterlegt werden. Einrichtungen dürften nicht in die Situation geraten, für Maßnahmen verantwortlich gemacht zu werden, deren Umsetzung ihnen aus wirtschaftlichen Gründen faktisch unmöglich gemacht werde. "Wer höhere Anforderungen an den Hitzeschutz stellt, muss auch die Finanzierung sicherstellen. Klimaanpassung in Pflegeeinrichtungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht einseitig zulasten der Träger gehen."

Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft fordert das Land Nordrhein-Westfalen deshalb auf, den Erlass um eine tragfähige Finanzierungsstrategie zu ergänzen. Dazu gehörten insbesondere ein landesweites Förderprogramm für bauliche Klimaanpassungsmaßnahmen, die Anerkennung entsprechender Investitionen über die bisherigen Angemessenheitsgrenzen hinaus sowie eine dauerhafte und verlässliche Refinanzierung. Baumann: "Nur wenn Anforderungen, Verantwortung und Finanzierung zusammen gedacht werden, kann der Hitzeschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen langfristig gewährleistet werden."

041-2027         (Text: Carolin Kronenburg)    13. August 2026

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