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Tarifvertrag Altenpflege FAQ

Die Caritas und die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags Altenpflege

Vielfach ist in diesen Tagen zu lesen, die Caritas und die Diakonie würden demnächst ein Votum über einen Tarifvertrag in der Altenpflege abgeben. Was es damit auf sich hat, erklären wir hier.

  • Was ist der Tarifvertrag Altenpflege?
  • Was bedeutet „Allgemeinverbindlichkeit”?
  • Wo kommt die Caritas ins Spiel?
  • Wer bei der Caritas entscheidet darüber?
  • Wie viele Pflegekräfte arbeiten bei der Caritas?
  • Wieviel verdienen Pflegekräfte bei der Caritas?

 

Was ist der „Tarifvertrag Altenpflege”?

In der Pflege gilt in Deutschland derzeit bereits ein Branchenmindestlohn, der von einer Pflegekommission vorgeschlagen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Zum 01. Februar 2021 haben sich der BVAP (Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche), einer von mehreren Pflegearbeitgeberverbänden in Deutschland, und die Gewerkschaft ver.di zusätzlich auf einen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Altenpflege geeinigt, der eine höhere Vergütung als der Mindestlohn vorsieht. BVAP und ver.di wollen diesen Tarifvertrag durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklären und den bisherigen Branchenmindestlohn ersetzen.

Mehr Informationen

  • Zum Pflegemindestlohn
  • Zum Tarifvertrag Pflege

Was bedeutet „Allgemeinverbindlichkeit“?

BVAP und ver.di wollen ihren Tarifvertrag für alle Beschäftigten in der Altenpflege in Deutschland zum verbindlichen Branchenmindestlohn erklären lassen. Er wäre dann nicht nur in den Unternehmen gültig, die Mitglied im BVAP sind, sondern für alle Beschäftigten in der Pflege in Deutschland. Das sind über einer Million. Zuständig für sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wo kommt die Caritas ins Spiel?

Bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden gilt ein kirchliches Arbeitsrecht, sie haben eigene Tarifbestimmungen - bei der Caritas sind das die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Das Arbeitnehmerentsendegesetz regelt, wie ein von zwei Tarifparteien ausgehandelter Tarifvertrag in der Pflegebranche allgemeinverbindlich werden kann. Weil in den kirchlichen Wohlfahrtsverbände sehr viele Menschen in der Pflege arbeiten – insgesamt etwa 300.000 –, sieht das Arbeitnehmerentsendegesetz vor, dass Caritas und Diakonie an dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit der Tarifvertragsparteien beteiligt sind. Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Caritas und der Diakonie müssen nach dem Gesetz diesem Antrag zustimmen, bevor die Tarifparteien, BVAP und ver.di, den nächsten Schritt unternehmen: beim Bundesarbeitsministerium eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung ihres Tarifvertrags beantragen. 

Mehr Informationen

  • Zu den Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
  • Zum kirchlichen Arbeitsrecht
  • Zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
  • Die AVR sind für alle Mitarbeitende der Caritas hier zugänglich

Wer bei der Caritas entscheidet darüber?

Wie bei allen Fragen, die das Arbeitsrecht und die Tarifbestimmungen betreffen, ist die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas hier am Zug. Die Arbeitsrechtliche Kommission ist unabhängig. Organe des Verbandes (z.B. Präsident, Vorstand) haben kein Weisungsrecht bei tarifpolitischen Fragen. Um solche handelt es sich hier. Für die Entscheidung über Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz ist die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission zuständig. Sie besteht aus 62 Mitgliedern - 31 vertreten die Arbeitgeber der Caritas (Dienstgeberseite) und 31 die Arbeitnehmer (Dienstnehmerseite). In ihrer Sitzung am 25. Februar 2021 will die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission über den Antrag von BVAP und ver.di zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags Pflege entscheiden. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. 

Mehr Informationen

  • Satzung des Deutschen Caritasverbandes (siehe § 9 Abs. 3)
  • Über die Arbeitsrechtliche Kommission und ihre Mitglieder

Wie viele Pflegekräfte arbeiten bei der Caritas?

In den etwa 1.800 Einrichtungen der stationären Altenhilfe und 1.000 ambulanten Diensten der Caritas sind insgesamt etwa 170.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Zur Caritas-Statistik

Wieviel verdienen Pflegekräfte bei der Caritas? 

Eine Pflegehelferin im ersten Berufsjahr verdient bei der Caritas 2.315 € brutto im Monat, im fünften Berufsjahr 2.413 € und nach 15 Jahren 2.508 €. Eine Pflegefachkraft mit dreijähriger Ausbildung verdient brutto 2.830 € im ersten, 3.003 € im fünften und 3.540 € nach 15 Jahren. 
In der Regel liegt die Bezahlung bei der Caritas über dem Branchendurchschnitt. Branchenvergleiche finden Sie zum Beispiel in diesem Artikel (siehe Grafik „Gehalt nach Träger") und in diesem Bericht.  

Mehr Informationen

  • Faktenblätter der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission. 

Autor/in:

  • Online-Redaktion DCV
Quelle: caritas.de

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Links

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