Münster (cpm) Der aktuelle Erlass der Landesregierung zum Offenen Ganztag in NRW bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Freien Wohlfahrt und deren Träger zurück. Es fehlen Standards und damit auch Finanzierungssicherheiten, teilt die Caritas für das Bistum Münster mit. Wer keine Personalstärke, Gruppen- oder Raumgrößen sowie Ressourcen festlege, verhindere eine qualifizierte individuelle Förderung der Kinder im außerschulischen Bereich.
"In dem Erlass ist das nicht geregelt", sagt Sigrid Schmeddes, Referentin im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beim Diözesancaritasverband. "Das Setzen von Standards und die damit verbundene Finanzierung wird auf die Kommunen abgewälzt, die ohnehin knapp bei Kasse sind." Das führe neben der Reduzierung und auch Schließung von Angeboten vor allem zu einem Qualitätsverlust. "Wenn Personal nicht mehr finanziert und Ausbildung nicht mehr bezahlt werden kann, bedeutet das, größere Gruppen in kleineren Räumen mit weniger qualifiziertem Personal, womit ein ganzheitlicher Bildungsansatz nicht mehr zu realisieren ist."
Wenn Kinder und Jugendliche im Offenen Ganztag nur noch betreut, nicht aber gefördert werden können, wird in den Augen von Schmeddes der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung nicht erfüllt: "Die Idee und der Wert des Offenen Ganztags werden damit nicht erhalten werden können." Familien würden jetzt schon spüren, dass die Angebote nicht mehr den grundlegenden Ansprüchen gerecht werden. Schmeddes: "Die Hausaufgabenbetreuung kann so nicht adäquat begleitet werden, so dass die Hausaufgaben wieder vermehrt nach der Offenen Ganztagsschule von den Eltern begleitet werden müssen."
Die Caritas für das Bistum Münster fordert deshalb ein Ausführungsgesetz, das die Bedingungen für ein ausreichendes Bildungs- und Betreuungsangebot festlegt. Der jetzige Erlass ist lediglich eine "minimale Erweiterung der bereits bestehenden Vorgaben", so Schmeddes. "Er ist damit weit entfernt von Standards, die für alle gelten und eine Vergleichbarkeit und Chancengleichheit im Offenen Ganztag ermöglichen."
036-2024 (mib) 24. Juli 2024