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Pressemitteilung

Caritas: Auch Privatvermögen muss Pflegeversorgung sichern

Damit der Sozialstaat die Pflege langfristig aufrechterhalten kann, darf privates Vermögen nicht zulasten staatlicher Finanzierung geschützt werden, sagt der Diözesancaritasdirektor im Bistum Münster, Dominique Hopfenzitz.

Erschienen am:

20.07.2026

Herausgeber:
Caritasverband für das Dekanat Borken e.V.
Turmstraße 14
46325 Borken
02861 945 6
02861 945 899
02861 945 6
02861 945 899
02861 945 899
info@caritas-borken.de
www.caritas-borken.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Diözesancaritasdirektor Dominique Hopfenzitz am Redner-Pult mit MikrofonDiözesancaritasdirektor Dominique Hopfenzitz bezieht in seinem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) Position zum Einsatz von Privatvermögen in der Finanzierung von Pflege.Foto: Michael Bönte, Caritasverband für die Diözese Münster

Münster (cpm). Die langfristige Sicherung einer Pflegeversorgung muss in Deutschland Vorrang vor dem Schutz privater Vermögensinteressen haben, hat der münstersche Diözesancaritasdirektor Dominique Hopfenzitz gefordert. Jeder Euro, der für den Erhalt privater Vermögen eingesetzt werde, fehle dem Sozialstaat, um die Pflege in Zukunft verlässlich finanzieren zu können, sagte er in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von Montag, 20. Juli 2026.

"Der Sozialstaat hat die Aufgabe, Menschen vor Not und unzureichender Versorgung zu schützen", schreibt Hopfenzitz. Daraus ergibt sich für ihn nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine ordnungspolitische Aufgabe. Ein Schutz privaten Vermögens, wie er etwa durch eine Pflegevollversicherung entstehen würde, widerspreche der Idee der Solidargemeinschaft. "Wenn öffentliche Mittel eingesetzt werden, obwohl ausreichendes Privatvermögen vorhanden ist oder bewusst dem Zugriff entzogen wird", fehle dieses Geld, um das Pflegesystem in Deutschland grundsätzlich aufrecht zu erhalten. "Die Kosten tragen vor allem die jüngeren Generationen."

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sei deshalb zu prüfen, ob die bestehenden Ausnahmeregelungen beim Vermögenseinsatz weiterhin finanzierbar seien, schreibt Hopfenzitz. "Dazu zählen insbesondere die Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil sowie der weitgehende Schutz selbst genutzten Wohneigentums." Ebenso sollte die Rückforderungsfrist bei Schenkungen - also der Zeitraum, in dem verschenktes Vermögen zur Finanzierung der Pflege wieder herangezogen werden kann - von zehn auf 25 Jahre verlängert werden. "Dadurch ließe sich verhindern, dass Vermögen gezielt dem Zugriff entzogen wird und stattdessen die Solidargemeinschaft die Kosten trägt." Nur wenn diese Prioritäten klar gesetzt würden, bleibe die Solidarität auch künftig tragfähig.

Tatsächlich gehe es bei der Pflegedebatte um etwas Grundsätzliches: "Wie weit soll der Staat privates Vermögen schützen?" Als Diözesancaritasdirektor begegne Hopfenzitz täglich Menschen in existenziellen Krisen: Familien in Armut, wohnungslosen Menschen, Jugendlichen mit hohem Unterstützungsbedarf und Menschen mit schweren Behinderungen. "Für sie bedeutet Solidarität, dass die Gemeinschaft dort hilft, wo die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen."

Der Sozialstaat beruhe jedoch nicht allein auf Solidarität, sondern auch auf dem Prinzip der Subsidiarität. "Er verlangt, dass Menschen zunächst ihre eigenen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor die Gemeinschaft einspringt", schreibt Hopfenzitz. Vor diesem Hintergrund erscheine die Vermögensdebatte in einem anderen Licht. "Der Wunsch, den eigenen Kindern ein Haus oder Ersparnisse zu hinterlassen, ist legitim." Problematisch werde es dort, wo Vermögen lange vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit gezielt übertragen werde, um es später dem Zugriff für die Finanzierung der eigenen Pflege zu entziehen. "Während zugleich erwartet wird, dass im Bedarfsfall die Allgemeinheit die Kosten übernimmt."

036-2026      (mib) 20. Juli 2026

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