DCV / KNA
Im Laufe des Jahres 2019 kamen fast 2.000 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Borken in die Schuldnerberatungsstelle des Caritasverbandes. In 2018 waren es rund 1.800 Beratungsfälle, was ebenfalls bereits eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr bedeutete.
Häufige Anlässe in den Beratungsgesprächen waren neben Fragen zum Insolvenz- und Pfändungsrecht sowie Vergleichsverhandlungen auch Fragen zum Wohngeld, zum Kinderzuschlag und zum Anspruch auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII ("Hartz IV"). Zudem wurde in sehr vielen Beratungen über Pfändungsschutzkonten informiert und Bescheinigungen hierfür ausgestellt.
Darüber hinaus konnten sehr viele außergerichtliche Vergleiche ausgehandelt werden, um eine Insolvenz zu verhindern. "Im NRW-Vergleich mit den über 200 anderen Beratungsstellen nimmt unsere Schuldnerberatungsstelle bei den außergerichtlichen Vergleichen eine Spitzenposition ein", erklärt der Leiter der Beratungsstelle, Andreas Dawo. So konnten bei solchen Vergleichen Rückzahlungsbeträge zwischen zwei und maximal 35 Prozent von der ursprünglichen Schuldensumme - teilweise über 100.000 Euro - mit Verzicht auf alle Restforderungen ausgehandelt werden. Das sei eine "sehr positive Entwicklung", so Dawo, da ein Insolvenzverfahren hohe Kosten durch das Gericht und den Insolvenzverwalter verursacht und sowohl Schuldner als auch Gläubiger häufig schlechter dabei wegkämen.
"Durch den Beschluss der Europäischen Union, die Laufzeit von Insolvenzverfahren auf drei Jahre zu verkürzen, ist es für den Ratsuchenden in jedem Fall von Nutzen, mit uns in Kontakt zu treten, wenn dieser etwa Kredite mit Laufzeiten von drei bis zehn Jahren hat", erklärt Andreas Dawo. Eine Beratung mache ebenfalls Sinn, wenn das eigene pfändbare Einkommen wesentlich niedriger ist, als die aktuell zu bezahlenden, monatlichen Raten an alle Gläubiger zusammen.
Die Beratung ist für Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Borken kostenfrei. Für (ehemalige) Selbstständige und Immobilieneigentümer gelten Besonderheiten.