Bistum Münster (cpm). Anlässlich der Integrationsministerkonferenz am 20. April in Düsseldorf fordert der Caritasverband für die Diözese Münster eine geschlossene Haltung der Länder gegenüber dem Bund. "Es braucht verlässliche Sprachförderung, rechtssichere Verfahren und echte Bleibeperspektiven - insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen", betont Stefanie Tegeler, Flüchtlingsbeauftragte des Bistums Münster und Bereichsleiterin Soziale Arbeit beim Diözesancaritasverband.
Die Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister dürfe sich nicht auf die Verwaltung migrationspolitischer Verschärfungen beschränken. "Integration gelingt nicht durch Abschreckung oder den Abbau von Strukturen, sondern durch Investitionen in Teilhabe, Bildung und Rechtsstaatlichkeit", sagt Tegeler. Gerade Nordrhein-Westfalen stehe in der Verantwortung, integrationspolitisch Haltung zu zeigen.
Erwartungsgemäß werden auf der Konferenz auch die Streichung von Integrationskursen, die Abschaffung der Asylverfahrensberatung und das Landesaufnahmeprogramm für Jesidinnen und Jesiden diskutiert. Dazu nimmt Kara Ehlert, Referentin für Flucht, Migration und Integration beim Diözesancaritasverband Münster, Stellung:
Frühe und konsequente Sprachförderung ist nach Einschätzung der Caritas eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Die geplante Streichung der Integrationskurse widerspreche den integrationspolitischen Zielen der Bundesregierung und belaste Schutzsuchende, Kommunen und Unternehmen. "Kürzungen gefährden Beschäftigungsstabilität und wirtschaftliche Effekte - gerade vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und demografischem Wandel", warnt Ehlert.
Die geplante Abschaffung der Asylverfahrensberatung kritisiert die Caritas als massiven Eingriff in rechtsstaatliche Verfahren. Qualifizierte und unabhängige Beratung sei für faire, zügige und rechtssichere Asylverfahren unverzichtbar - insbesondere im Hinblick auf das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS).
Die Ablehnung eines dauerhaften Bleiberechts für Jesidinnen und Jesiden durch das Bundesinnenministerium schaffe große Verunsicherung. "Diese Entscheidung steht in deutlichem Widerspruch zur Anerkennung des Völkermords", so Ehlert. Jesidinnen und Jesiden benötigten eine verlässliche Bleibeperspektive, die ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit gerecht werde und Abschiebungen in das Land des erlittenen Völkermords ausschließe.